Masernschutz
Kinder ab einem Jahr, die eine Kita besuchen, müssen einen Schutz gegen Masern nachweisen — durch Impfausweis, ärztliches Zeugnis oder Bestätigung einer anderen Einrichtung (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG). Fehlt der Nachweis, meldet die Leitung es dem Gesundheitsamt.
Merkblätter und Formulare
- Merkblatt: Wann darf mein Kind wieder in die Kita? — Bei welchen Krankheiten ein Kind die Kita nicht besuchen darf, wann es wiederkommen kann und ob ein Attest nötig ist — für Eltern, Kitas und Praxen.