Gesundheitsamt der Stadt Ulmenthal
Ulmenthal

Masernschutz

Kinder ab einem Jahr, die eine Kita besuchen, müssen einen Schutz gegen Masern nachweisen — durch Impfausweis, ärztliches Zeugnis oder Bestätigung einer anderen Einrichtung (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG). Fehlt der Nachweis, meldet die Leitung es dem Gesundheitsamt.

Merkblätter und Formulare