Gesundheitsamt der Stadt Ulmenthal
Ulmenthal

Merkblatt: Wann darf mein Kind wieder in die Kita?

Bei welchen Krankheiten ein Kind die Kita nicht besuchen darf, wann es wiederkommen kann und ob ein Attest nötig ist — für Eltern, Kitas und Praxen.

Gesundheitsamt der Stadt Ulmenthal — Infektionsschutz Merkblatt: Wann darf mein Kind wieder in die Kita? 1. Grundsatz Wer an einer der folgenden Krankheiten erkrankt ist oder dessen verdächtig, darf die Kita nicht besuchen (§ 34 Abs. 1 IfSG). Die Eltern teilen es der Einrichtung mit (§ 34 Abs. 5 IfSG); die Leitung benachrichtigt das Gesundheitsamt (§ 34 Abs. 6 IfSG). 2. Wiederzulassung Scharlach und andere Streptokokken-Infektionen: mit Antibiotikum 24 Stunden nach Beginn der Behandlung, wenn das Kind keine Beschwerden mehr hat; ohne Antibiotikum nach Abklingen der Krankheitszeichen. Windpocken: wenn alle Bläschen verkrustet sind, in der Regel eine Woche nach Beginn. Masern: nach Abklingen der Krankheitszeichen, frühestens am fünften Tag nach Beginn des Ausschlags. Keuchhusten: fünf Tage nach Beginn einer Behandlung mit Antibiotikum; ohne Behandlung drei Wochen nach Beginn des Hustens. Ansteckende Magen-Darm-Erkrankung bei Kindern unter sechs Jahren: 48 Stunden nach dem letzten Durchfall oder Erbrechen. Kopfläuse: nach der ersten von zwei Behandlungen. 3. Attest Ein schriftliches ärztliches Attest ist für die Wiederzulassung in der Regel nicht erforderlich. Die Einrichtung kann sich auf die Auskunft der Eltern stützen. In Zweifelsfällen berät das Gesundheitsamt. 4. Auskunft Das Gesundheitsamt gibt keine Auskunft über einzelne Kinder. Praxen geben der Kita nur mit Einwilligung der Eltern Auskunft.